Rechtssatz
Wird dem Angestellten eine Gewinnbeteiligung entsprechend dem Ergebnis des Geschäftsjahres zugesagt, steht ihm bei Ausscheiden vor Ende des Geschäftsjahres der aliquote Teil des Gewinnes des gesamten Geschäftsjahres zu.
Schlagworte
SW: Beteiligung, Jahr, Berechnung, Bemessung, Höhe, Auflösung,
Beendigung, Vereinbarung, Entgelt, Anteil, Tantieme, commis
interesse, Remuneration, Jahresremuneration, Prämie
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028095
Dokumentnummer
JJR_19900523_OGH0002_009OBA00111_9000000_001