Rechtssatz
Wird der Arbeitnehmer von einer Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung seines bisherigen Arbeitgebers zu den bisherigen Bedingungen weiterbeschäftigt, ist eine Arbeitsvertragsübernahme unter Hinzutritt der übrigen Gesellschafter der Arbeitsgemeinschaft anzunehmen. Beschäftigt ein Gesellschafter der Arbeitsgemeinschaft nach deren Liquidation oder Übernahme den Arbeitnehmer weiter, kommt es nicht zu einer neuerlichen Vertragsübernahme, sondern zu einer Aufrechterhaltung des schon bisher mit ihm als Gesellschafter der Arbeitsgemeinschaft bestehenden Arbeitsverhältnisses. Der einmal gesetzte Tatbestand der Vertragsübernahme kann durch einen späteren Vorbehalt nicht geändert werden.
Schlagworte
SW: Übernahme, Dienstzeit, Berechnung, Bemessung, Angestellte, Höhe,
Umfang, Ausmaß, Fortbestehen, Weiterbestehen, Fortsetzung,
Unternehmensübertragung, Übertragung, Wechsel, Dienstgeberwechsel,
Arbeitgeberwechsel, Abfertigung, Anrechnung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028439
Dokumentnummer
JJR_19890614_OGH0002_009OBA00104_8900000_002