Rechtssatz RS0029355
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029355
Entscheidungsdatum
06.12.1994
Rechtssatz
Leistungen, die ihrer Natur nach alle Mitgläubiger befriedigen (Räumung, Unterlassung, Wiederherstellung des früheren Zustandes oder Abgabe von Erklärungen) kann jeder einzelne Mitgläubiger (Miteigentümer) auch ohne Sicherstellung nach Art des § 890 ABGB geltend machen.Leistungen, die ihrer Natur nach alle Mitgläubiger befriedigen (Räumung, Unterlassung, Wiederherstellung des früheren Zustandes oder Abgabe von Erklärungen) kann jeder einzelne Mitgläubiger (Miteigentümer) auch ohne Sicherstellung nach Art des Paragraph 890, ABGB geltend machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029355
Dokumentnummer
JJR_19941206_OGH0002_0040OB00568_9400000_001