Rechtssatz RS0029476
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029476
Entscheidungsdatum
27.04.1988
Rechtssatz
Fehlt es an einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, den Arbeitnehmer auch vom weiteren Kursbesuch auszuschließen, verletzt der Arbeitgeber durch ein allgemeines, auch den Kursbesuch einschließendes Hausverbot schutzwürdige Interessen des Arbeitnehmers.
Schlagworte
SW: Angestellte, Kündigungsschutz, Entlassungsgrund,
Entlassungsschutz, wichtiger Grund, Ausschluß, Seminar, Ende,
Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Fürsorgepflicht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029476
Dokumentnummer
JJR_19880427_OGH0002_009OBA00074_8800000_003