Rechtssatz RS0029566
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029566
Entscheidungsdatum
21.06.1960
Rechtssatz
Ist das Dienstverhältnis einverständlich aufgelöst worden, so kann der Dienstgeber, der dem Dienstnehmer sachlich unrichtig mitgeteilt hat, er habe infolge Arbeitsniederlegung den Anspruch auf Urlaubsabfindung verloren, dem die Urlaubsabfindung dennoch fordernden Dienstnehmer nicht mit Erfolg entgegenhalten, daß er anläßlich der Lösung des Dienstverhältnisses eine allgemeine Entfertigungserklärung abgegeben habe.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0029566
Dokumentnummer
JJR_19600621_OGH0002_0040OB00078_6000000_003