Rechtssatz RS0029707
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029707
Geschäftszahl
4Ob31/70; 8ObA33/22v
Entscheidungsdatum
30.08.2022
Norm
ABGB §863 GII
ABGB §881 IE
BRG §14 Abs2 Z1
FBV allg
KollVG §2 Abs2
ZPO §503 E4c2o
Rechtssatz
Wer die gemäß einer "freien Betriebsvereinbarung" durch Anrechnung von Vordienstzeiten erhöhten Bezüge in Kenntnis der Voraussetzung annimmt, daß dadurch bisher gewährte Zusatzbiennien beseitigt werden sollen, kann nicht unter Berufung auf eine frühere einzelvertragliche Absprache Zusatzbiennien oder eine diesen Zusatzbiennien entsprechende Einstufung fordern.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 31/70
Entscheidungstext OGH 28.04.1970 4 Ob 31/70
Veröff: ZAS 1972,13 (kritisch mit ausführlicher Darstellung des Wesens "freier Betriebsvereinbarungen - Mayer - Maly)
- 8 ObA 33/22v
Entscheidungstext OGH 30.08.2022 8 ObA 33/22v
Vgl; Beisatz: Hier: Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung ohne festzuhalten, wie sich das auf die Betriebspension auswirkt; dies bei fehlender Kenntnis von der genauen Pensionsberechnung. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0029707
Zuletzt aktualisiert am
15.12.2022
Dokumentnummer
JJR_19700428_OGH0002_0040OB00031_7000000_001