Rechtssatz
Baut der Arbeitnehmer Löschroutinen in von ihm entwickelte EDV - Programme ein, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ihn nicht nur die von ihm entwickelten Programme sondern fast alle Programme, diverse Hilfsprogramme und auch betriebssystem - ähnliche Funktionen löschen, ist er vertrauensunwürdig (§ 48 ASGG).Baut der Arbeitnehmer Löschroutinen in von ihm entwickelte EDV - Programme ein, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ihn nicht nur die von ihm entwickelten Programme sondern fast alle Programme, diverse Hilfsprogramme und auch betriebssystem - ähnliche Funktionen löschen, ist er vertrauensunwürdig (Paragraph 48, ASGG).
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Dienstverhältnis, Vertrauensunwürdigkeit, ADV,
Informatik, Programmierer, Löschung, Manipulation, Computer,
Software, Betriebssystem, Daten, Beschädigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0029767
Dokumentnummer
JJR_19900829_OGH0002_009OBA00157_9000000_001