Rechtssatz
Eine bloße Ankündigung der Nichtbefolgung einer Weisung erfüllt mangels Vorliegens des Merkmals der Beharrlichkeit nicht die Voraussetzungen des Entlassungstatbestandes nach § 27 Z 4 AngG.Eine bloße Ankündigung der Nichtbefolgung einer Weisung erfüllt mangels Vorliegens des Merkmals der Beharrlichkeit nicht die Voraussetzungen des Entlassungstatbestandes nach Paragraph 27, Ziffer 4, AngG.
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Weigerung, Verweigerung, Anweisung, Anordnung, Nichtfügen,
Vorankündigung, Dienstleistung, Arbeitsleistung,
Pflichtenvernachlässigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0029846
Dokumentnummer
JJR_19780418_OGH0002_0040OB00024_7800000_002