Rechtssatz
Eine Anordnung des Dienstgebers, deren Nichtbefolgung einen Entlassungsgrund angibt, muß sich innerhalb der durch den Arbeitsvertrag und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten gezogenen Grenzen halten und sich auf die nähere Bestimmung der konkreten Arbeitspflicht oder auf das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb erstrecken.
Schlagworte
wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Angestellte, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Weisungsrecht, Nichtfügen, Anweisung, Verschulden, Rechtswidrigkeit, Ausnahme, Pflichtenvernachlässigung, Arbeitgeber
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0029849
Dokumentnummer
JJR_19780418_OGH0002_0040OB00024_7800000_003