Rechtssatz RS0030271
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030271
Entscheidungsdatum
27.11.1991
Rechtssatz
Dienstleistungen, die Mitarbeiter im Unternehmen des Geschädigten aus Anlaß der Mängelbehebung in Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen erbringen, stellen keinen Eigenverbrauch im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 lit a und b UStG 1972 dar.Dienstleistungen, die Mitarbeiter im Unternehmen des Geschädigten aus Anlaß der Mängelbehebung in Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen erbringen, stellen keinen Eigenverbrauch im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a und b UStG 1972 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0030271
Dokumentnummer
JJR_19911127_OGH0002_0020OB00567_9100000_002