Rechtssatz RS0032486
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0032486
Entscheidungsdatum
17.09.1991
Rechtssatz
Die gemäß § 16 a Abs 2 MRG zu beurteilende Nichtigkeit einer Vertragsänderung hängt davon ab, ob die frühere Mietzinsvereinbarung "weiter gelten" kann. Das ist jedenfalls dann auszuschließen, wenn der alte Mietvertrag aufgelöst und mit einem neuen Mieter ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde.Die gemäß Paragraph 16, a Absatz 2, MRG zu beurteilende Nichtigkeit einer Vertragsänderung hängt davon ab, ob die frühere Mietzinsvereinbarung "weiter gelten" kann. Das ist jedenfalls dann auszuschließen, wenn der alte Mietvertrag aufgelöst und mit einem neuen Mieter ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0032486
Dokumentnummer
JJR_19910917_OGH0002_0050OB00090_9100000_002