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Rechtssatz RS0032500×

Rechtssatz RS0032500

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0032500

Geschäftszahl

1Ob741/77

Entscheidungsdatum

22.12.1977

Rechtssatz

Der Rücktritt von einem Vergleich wegen unterbliebener Erfüllung läßt den ursprünglichen Vertrag wieder aufleben. Wurde der Vergleich aber abgeschlossen, weil Wandlungsansprüche zustanden, und muß daher angenommen werden, daß der erste Vertrag unter keinen Umständen aufrechterhalten werden sollte, steht, wenn die Ersatzleistung für den Wandlungsanspruch mangels rechtzeitiger Lieferung nicht erbracht wurde, der Rückabwicklungsanspruch so zu, wie er bestanden hätte, wenn der Vergleich nicht geschlossen worden wäre (Einschränkung von SZ 7/215).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 741/77
    Entscheidungstext OGH 22.12.1977 1 Ob 741/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0032500

Dokumentnummer

JJR_19771222_OGH0002_0010OB00741_7700000_001