Rechtssatz RS0037696
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037696
Geschäftszahl
3Ob505/80; 5Ob152/14k
Entscheidungsdatum
18.11.2014
Rechtssatz
Verlangt der Bestandnehmer vom Bestandgeber auf Grund des Gesetzes - nicht Vertrages - die Einwilligung zur Vornahme einer Reihe vollkommen selbständiger, miteinander in keinem inneren Sachzusammenhang stehender Umbauarbeiten am Mietobjekt, so liegt kein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang vor. Daran ändert auch nichts, daß die Ansprüche in einem einheitlichen Vertragsverhältnis wurzeln oder daß sie auf dieselbe Gesetzesstelle gestützt werden (keine Zusammenrechnung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0037696
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2015
Dokumentnummer
JJR_19800409_OGH0002_0030OB00505_8000000_002