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Entscheidung 5 Ob 152/14k×

Entscheidung 5 Ob 152/14k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017504 Rechtssatz 19.12.1974Zivilrecht
Eine Partei kann sich nicht auf das Nichtvorhandensein oder den Wegfall einer Vertragsvoraussetzung berufen, wenn diese sich auf Tatsachen der eigenen Sphäre (hier Kreditbeschaffung) bezieht; jeder Vertragspartner muss die Gefahr aller Umstände tragen, die …
RS0020595 Rechtssatz 23.02.1989Zivilrecht
Ein Verzicht auf den Ersatz von Aufwendungen, soweit nicht § 10 MRG anzuwenden ist, ist grundsätzlich auch schon im Vorhinein zulässig.
RS0021155 Rechtssatz 07.11.1989Zivilrecht
Ein Verzicht auf den Ersatz von Aufwendungen nach dem - durch § 10 Abs 7 MRG unberührt gebliebenen - § 1097 ABGB ist zwar grundsätzlich schon im vorhinein zulässig, hinsichtlich notwendigen Aufwandes allerdings nur, soweit auch eine von § 1096 ABGB abweiche …
RS0032747 Rechtssatz 18.12.1991Zivilrecht
Bei Bestehen eines Weitergaberechts tritt selbst ohne Einwilligung des Vermieters zum Übergang der Mietrechte der neue Mieter anstelle des bisherigen Mieters in den Vertrag ein. Der Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Bestandvertrag ist mit der Mittei …
RS0037696 Rechtssatz 09.04.1980Zivilrecht
Verlangt der Bestandnehmer vom Bestandgeber auf Grund des Gesetzes - nicht Vertrages - die Einwilligung zur Vornahme einer Reihe vollkommen selbständiger, miteinander in keinem inneren Sachzusammenhang stehender Umbauarbeiten am Mietobjekt, so liegt kein ta …
RS0041371 Rechtssatz 13.10.1983Zivilrecht
In den Fällen in denen ein für die Beurteilung der Anfechtungszulässigkeit notwendiger Ausspruch in der anzufechtenden oder angefochtenen Entscheidung fehlt, hat das Gericht zweiter Instanz in sinngemäßer Anwendung des § 423 ZPO diesen nachzutragen.
RS0123377 Rechtssatz 03.04.2008Zivilrecht
Bereits abgewickelte Verträge, also Verträge die beiderseits erfüllt wurden, können naturgemäß nicht Gegenstand einer Vertragsübernahme sein.