Rechtssatz RS0037839
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037839
Entscheidungsdatum
26.11.1981
Norm
ABGB §1036
ABGB §1037
EGUStG ArtXII Z3
Rechtssatz
Im Rechtsstreit über die Herausgabe des Gewinns aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag ist die Unterlassung der Erwirkung eines möglichen Vorsteuerabzuges zu Lasten des Geschäftsführers zu berücksichtigen, weil nur der um den Vorsteuerabzug verminderte Steueraufwand als zweckmäßig im Sinn des § 1036 ABGB oder zum klaren und überwiegenden Vorteil des Geschäftsherrn im Sinn des § 1037 ABGB angesehen werden kann.Im Rechtsstreit über die Herausgabe des Gewinns aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag ist die Unterlassung der Erwirkung eines möglichen Vorsteuerabzuges zu Lasten des Geschäftsführers zu berücksichtigen, weil nur der um den Vorsteuerabzug verminderte Steueraufwand als zweckmäßig im Sinn des Paragraph 1036, ABGB oder zum klaren und überwiegenden Vorteil des Geschäftsherrn im Sinn des Paragraph 1037, ABGB angesehen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0037839
Zuletzt aktualisiert am
03.11.2017
Dokumentnummer
JJR_19811126_OGH0002_0070OB00658_8100000_003