Rechtssatz RS0037888
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037888
Entscheidungsdatum
20.11.1980
Rechtssatz
Für den vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten besteht nach dem UStG 1972 die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges und damit der Überwälzung der Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzuges auf den Staat; der Vorsteuerabzugsberechtigte braucht daher diesen Schadensteil nicht endgültig selbst zu tragen, sondern kann seinen Schaden durch Ausnützung der Vorsteuerabzugsmöglichkeit entsprechend geringer halten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0037888
Dokumentnummer
JJR_19801120_OGH0002_0080OB00167_8000000_005