Rechtssatz RS0038268
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038268
Entscheidungsdatum
14.07.1994
Rechtssatz
Der mehreren Hinterbliebenen zustehende Anspruch auf eine einmalige Geldleistung nach § 7 Abs 1 WHG ist eine Gesamtforderung. Das besondere rechtliche Verhältnis der Berechtigten ergibt sich aus dem Zweck der Leistung, daß ist der Ausgleich für den Hinterbliebenen durch den Tod des Wachebediensteten entgangenen Unterhalt.Der mehreren Hinterbliebenen zustehende Anspruch auf eine einmalige Geldleistung nach Paragraph 7, Absatz eins, WHG ist eine Gesamtforderung. Das besondere rechtliche Verhältnis der Berechtigten ergibt sich aus dem Zweck der Leistung, daß ist der Ausgleich für den Hinterbliebenen durch den Tod des Wachebediensteten entgangenen Unterhalt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0038268
Dokumentnummer
JJR_19940714_OGH0002_0010OB00558_9400000_002