Rechtssatz RS0038740
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038740
Entscheidungsdatum
03.11.1987
Rechtssatz
Es ist dem Anwalt verwehrt, Mandate zu führen, die von ihm errichtete Verträge bekämpfen oder in dort eingeräumten Rechte eingreifen. Ebenso ist es dem Rechtsanwalt verwehrt, in mehreren Verträgen mit innerem Zusammenhang widersprüchliche Rechte einzuräumen. Es handelt sich dabei nicht um bloße standesrechtliche Pflichten, deren Übertretung den Rechtsanwalt nur disziplinär verantwortlich macht, sondern um Vertragspflichten aus dem Bevollmächtigungsvertrag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0038740
Dokumentnummer
JJR_19871103_OGH0002_0040OB00543_8700000_003