Rechtssatz RS0040672
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0040672
Geschäftszahl
2Ob472/61; 8Ob200/65; 2Ob157/68; 4Ob526/72; 8Ob65/78; 8Ob147/80; 3Ob602/81; 8Ob169/82; 2Ob339/00t; 2Ob21/07p
Entscheidungsdatum
17.12.2007
Rechtssatz
Wenn gegenüber der Forderung des bei einem Kraftwagenzusammenstoß geschädigten ersten Eigentümers der zweite Wageneigentümer eine Gegenforderung wegen Schadenersatzes aus demselben Unfalle compensando geltend macht, dann darf ein Teilurteil gemäß § 391 Abs 3 ZPO nicht erlassen werden. Denn der rechtliche Zusammenhang zwischen Forderung und Gegenforderung ist dabei gegeben, weil das schädigende schuldhafte Verhalten des einen Verkehrsteilnehmers nicht nur die Forderung des anderen Betroffenen, sondern auch die Verminderung des eigenen Ersatzanspruches gegen den anderen gleichfalls verkehrswidrig Handelnden auslöst (unter Hinweis auf Lehre und Rechtsprechung zum Vorbehaltsurteil nach § 302 DZPO).Wenn gegenüber der Forderung des bei einem Kraftwagenzusammenstoß geschädigten ersten Eigentümers der zweite Wageneigentümer eine Gegenforderung wegen Schadenersatzes aus demselben Unfalle compensando geltend macht, dann darf ein Teilurteil gemäß Paragraph 391, Absatz 3, ZPO nicht erlassen werden. Denn der rechtliche Zusammenhang zwischen Forderung und Gegenforderung ist dabei gegeben, weil das schädigende schuldhafte Verhalten des einen Verkehrsteilnehmers nicht nur die Forderung des anderen Betroffenen, sondern auch die Verminderung des eigenen Ersatzanspruches gegen den anderen gleichfalls verkehrswidrig Handelnden auslöst (unter Hinweis auf Lehre und Rechtsprechung zum Vorbehaltsurteil nach Paragraph 302, DZPO).
Entscheidungstexte
- 2 Ob 472/61
Entscheidungstext OGH 19.01.1962 2 Ob 472/61
Veröff: SZ 35/11 = EvBl 1962/213 S 241 = JBl 1962,639 = ZVR 1962/175 S 161
- 8 Ob 200/65
Entscheidungstext OGH 08.07.1965 8 Ob 200/65
- 2 Ob 157/68
Entscheidungstext OGH 14.06.1968 2 Ob 157/68
- 4 Ob 526/72
Entscheidungstext OGH 11.04.1972 4 Ob 526/72
- 8 Ob 65/78
Entscheidungstext OGH 31.05.1978 8 Ob 65/78
- 8 Ob 147/80
Entscheidungstext OGH 06.11.1980 8 Ob 147/80
- 3 Ob 602/81
Entscheidungstext OGH 07.10.1981 3 Ob 602/81
Auch; nur: Wenn gegenüber der Forderung des bei einem Kraftwagenzusammenstoß geschädigten ersten Eigentümers der zweite Wageneigentümer eine Gegenforderung wegen Schadenersatzes aus demselben Unfalle compensando geltend macht, dann darf ein Teilurteil gemäß § 391 Abs 3 ZPO nicht erlassen werden. (T1)
- 8 Ob 169/82
Entscheidungstext OGH 02.09.1982 8 Ob 169/82
nur T1
- 2 Ob 339/00t
Entscheidungstext OGH 21.12.2000 2 Ob 339/00t
Auch; nur T1
- 2 Ob 21/07p
Entscheidungstext OGH 17.12.2007 2 Ob 21/07p
Vgl; Beisatz: Bei wechselseitigen Schadenersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall besteht ein rechtlicher Zusammenhang im Sinne des § 391 Abs 3 ZPO. (T2); Veröff: SZ 2007/199
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0040672
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2011
Dokumentnummer
JJR_19620119_OGH0002_0020OB00472_6100000_001