Rechtssatz RS0041243
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0041243
Geschäftszahl
1Ob159/72; 3Ob123/72; 4Ob83/82; 14ObA14/87
Entscheidungsdatum
20.05.1987
Rechtssatz
Die Verurteilung des Masseverwalters "binnen vierzehn Tagen bei Exekution" hat auch dann zu erfolgen, wenn dieser Unzulänglichkeit der Masse eingewendet hat, ohne daß letztere Frage im Titelprozeß zu prüfen wäre, da die im § 47 Abs 2 KO normierte Klassenfolge das materielle Bezugsrecht des Massegläubigers unberührt läßt (unter Heranziehung der Lehre von Petschek - Reimer - Schiemer) und dem Schuldner ganz allgemein nicht der Einwand zusteht, er könne seine Schuld wegen Vermögenslosigkeit nicht bezahlen. Daß der Kläger auf den Einwand des Beklagten sein Begehren entsprechend modifiziert hat, ist prozessual bedeutungslos.Die Verurteilung des Masseverwalters "binnen vierzehn Tagen bei Exekution" hat auch dann zu erfolgen, wenn dieser Unzulänglichkeit der Masse eingewendet hat, ohne daß letztere Frage im Titelprozeß zu prüfen wäre, da die im Paragraph 47, Absatz 2, KO normierte Klassenfolge das materielle Bezugsrecht des Massegläubigers unberührt läßt (unter Heranziehung der Lehre von Petschek - Reimer - Schiemer) und dem Schuldner ganz allgemein nicht der Einwand zusteht, er könne seine Schuld wegen Vermögenslosigkeit nicht bezahlen. Daß der Kläger auf den Einwand des Beklagten sein Begehren entsprechend modifiziert hat, ist prozessual bedeutungslos.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 159/72
Entscheidungstext OGH 20.09.1972 1 Ob 159/72
Veröff: AnwBl 1973,55 (mit Glosse von Haindl) = EvBl 1973/81 S 186
- 3 Ob 123/72
Entscheidungstext OGH 30.11.1972 3 Ob 123/72
Gegenteilig; Veröff: EvBl 1973/238 S 492
- 4 Ob 83/82
Entscheidungstext OGH 18.10.1983 4 Ob 83/82
nur: Die Verurteilung des Masseverwalters "binnen vierzehn Tagen bei Exekution" hat auch dann zu erfolgen, wenn dieser Unzulänglichkeit der Masse eingewendet hat, ohne daß letztere Frage im Titelprozeß zu prüfen wäre, da die im § 47 Abs 2 KO normierte Klassenfolge das materielle Bezugsrecht des Massegläubigers unberührt läßt. (T1) Beisatz: Unter Ablehnung von 3 Ob 123/72. (T2) Veröff: JBl 1984,101 = Arb 10302 = SZ 56/148
- 14 ObA 14/87
Entscheidungstext OGH 20.05.1987 14 ObA 14/87
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0041243
Dokumentnummer
JJR_19720920_OGH0002_0010OB00159_7200000_001