Rechtssatz RS0041457
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0041457
Entscheidungsdatum
25.09.2001
Rechtssatz
Den Beratungsprotokollen sind alle mit ihnen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden, die Willensbildung des Senats betreffenden Anträge, Stellungnahmen und Äußerungen von Senatsmitgliedern gleichzuhalten. Zu diesen "die Willensbildung des Senats betreffenden Anträgen" gehört auch der Entscheidungsentwurf des Berichterstatters (vgl 12 Os 94, 95/89).Den Beratungsprotokollen sind alle mit ihnen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden, die Willensbildung des Senats betreffenden Anträge, Stellungnahmen und Äußerungen von Senatsmitgliedern gleichzuhalten. Zu diesen "die Willensbildung des Senats betreffenden Anträgen" gehört auch der Entscheidungsentwurf des Berichterstatters vergleiche 12 Os 94, 95/89).
Entscheidungstexte
- 1 Nd 30/94
Entscheidungstext OGH 10.01.1995 1 Nd 30/94
- 1 Ob 151/01i
Entscheidungstext OGH 25.09.2001 1 Ob 151/01i
nur: Den Beratungsprotokollen sind alle mit ihnen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden, die Willensbildung des Senats betreffenden Anträge, Stellungnahmen und Äußerungen von Senatsmitgliedern gleichzuhalten. (T1); Veröff: SZ 74/159
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0041457
Dokumentnummer
JJR_19950110_OGH0002_0010ND00030_9400000_001