Rechtssatz RS0042166
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0042166
Geschäftszahl
5Ob19/77; 5Ob13/77; 5Ob27/80; 5Ob25/83; 5Ob33/82; 5Ob120/91; 5Ob73/97i
Entscheidungsdatum
10.06.1997
Rechtssatz
Auch in einem auf § 19 Abs 2 Z 2 WEG gegründeten Verfahren (Änderung des Verteilungsschlüssels) haben alle Miteigentümer Parteistellung; sie können in diesem Verfahren, das die Sonderinteressen der einzelnen Miteigentümern betrifft, nicht durch den Verwalter vertreten werden, weil dieser die Interessen aller Miteigentümer zu vertreten hat. Wird ein Miteigentümer nicht beteiligt, ist das Verfahren als nichtig aufzuheben.Auch in einem auf Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 2, WEG gegründeten Verfahren (Änderung des Verteilungsschlüssels) haben alle Miteigentümer Parteistellung; sie können in diesem Verfahren, das die Sonderinteressen der einzelnen Miteigentümern betrifft, nicht durch den Verwalter vertreten werden, weil dieser die Interessen aller Miteigentümer zu vertreten hat. Wird ein Miteigentümer nicht beteiligt, ist das Verfahren als nichtig aufzuheben.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 19/77
Entscheidungstext OGH 24.05.1977 5 Ob 19/77
Veröff: MietSlg 29537
- 5 Ob 13/77
Entscheidungstext OGH 06.09.1977 5 Ob 13/77
Vgl auch; Veröff: MietSlg 29536
- 5 Ob 27/80
Entscheidungstext OGH 18.11.1980 5 Ob 27/80
Vgl; Beisatz: Hier: Antrag auf Festsetzung der Nutzwerte nach § 4 Abs 1 WEG. (T1)
- 5 Ob 25/83
Entscheidungstext OGH 20.09.1983 5 Ob 25/83
- 5 Ob 33/82
Entscheidungstext OGH 15.11.1983 5 Ob 33/82
Auch
- 5 Ob 120/91
Entscheidungstext OGH 28.04.1992 5 Ob 120/91
Veröff: WoBl 1992,191 (Call)
- 5 Ob 73/97i
Entscheidungstext OGH 10.06.1997 5 Ob 73/97i
Vgl auch; Beisatz: Die Nichtzustellung des verfahrenseinleitenden Sachantrags an die Antragsgegner (zB dem Hausanschlag der Ladung der Antragsgegner zur Verhandlung ist der Sachantrag des Antragstellers nicht angeschlossen) bedeutet eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0042166
Dokumentnummer
JJR_19770524_OGH0002_0050OB00019_7700000_002