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Rechtssatz RS0042932×

Rechtssatz RS0042932

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0042932

Geschäftszahl

6Ob244/70; 1Ob674/81; 2Ob23/98s; 2Ob137/99g

Entscheidungsdatum

20.05.1999

Rechtssatz

Werden für sechzehn verschiedene, am selben Fahrzeug durchgeführte Reparaturen sechzehn entsprechende Rechnungen ausgestellt und deren Beträge in einer Klage geltendgemacht, so besteht weder rechtlicher noch tatsächlicher Zusammenhang. Diese Selbständigkeit der Forderungen geht auch durch eine in einem Zuge erfolgte Abtretung nicht verloren.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 244/70
    Entscheidungstext OGH 21.10.1970 6 Ob 244/70
    Veröff: EvBl 1971/151 S 268 = SZ 43/185
  • 1 Ob 674/81
    Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 674/81
    Ähnlich; nur: Werden für sechzehn verschiedene, am selben Fahrzeug durchgeführte Reparaturen sechzehn entsprechende Rechnungen ausgestellt und deren Beträge in einer Klage geltendgemacht, so besteht weder rechtlicher noch tatsächlicher Zusammenhang. (T1)
  • 2 Ob 23/98s
    Entscheidungstext OGH 27.08.1998 2 Ob 23/98s
    Ähnlich; nur T1
  • 2 Ob 137/99g
    Entscheidungstext OGH 20.05.1999 2 Ob 137/99g
    Ähnlich; nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0042932

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010

Dokumentnummer

JJR_19701021_OGH0002_0060OB00244_7000000_001