Rechtssatz RS0042932
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0042932
Geschäftszahl
6Ob244/70; 1Ob674/81; 2Ob23/98s; 2Ob137/99g
Entscheidungsdatum
20.05.1999
Rechtssatz
Werden für sechzehn verschiedene, am selben Fahrzeug durchgeführte Reparaturen sechzehn entsprechende Rechnungen ausgestellt und deren Beträge in einer Klage geltendgemacht, so besteht weder rechtlicher noch tatsächlicher Zusammenhang. Diese Selbständigkeit der Forderungen geht auch durch eine in einem Zuge erfolgte Abtretung nicht verloren.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 244/70
Entscheidungstext OGH 21.10.1970 6 Ob 244/70
Veröff: EvBl 1971/151 S 268 = SZ 43/185
- 1 Ob 674/81
Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 674/81
Ähnlich; nur: Werden für sechzehn verschiedene, am selben Fahrzeug durchgeführte Reparaturen sechzehn entsprechende Rechnungen ausgestellt und deren Beträge in einer Klage geltendgemacht, so besteht weder rechtlicher noch tatsächlicher Zusammenhang. (T1)
- 2 Ob 23/98s
Entscheidungstext OGH 27.08.1998 2 Ob 23/98s
Ähnlich; nur T1
- 2 Ob 137/99g
Entscheidungstext OGH 20.05.1999 2 Ob 137/99g
Ähnlich; nur T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0042932
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010
Dokumentnummer
JJR_19701021_OGH0002_0060OB00244_7000000_001