Rechtssatz RS0044444
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0044444
Entscheidungsdatum
17.10.2018
Rechtssatz
Der im § 528 ZPO gebrauchte Ausdruck "Revisionsrekurs" umfaßt im Verfahren nach § 37 MRG jeden Rekurs gegen eine Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, wenn dieses funktionell als Rekursgericht tätig war, also auch den Rekurs gegen einen Beschluss, mit dem das Rekursgericht einen an dieses selbst gerichteten Rekurs zurückwies.Der im Paragraph 528, ZPO gebrauchte Ausdruck "Revisionsrekurs" umfaßt im Verfahren nach Paragraph 37, MRG jeden Rekurs gegen eine Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, wenn dieses funktionell als Rekursgericht tätig war, also auch den Rekurs gegen einen Beschluss, mit dem das Rekursgericht einen an dieses selbst gerichteten Rekurs zurückwies.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 31/93
Entscheidungstext OGH 27.04.1993 5 Ob 31/93
- 8 Ob 526/94
Entscheidungstext OGH 10.11.1994 8 Ob 526/94
Auch; nur: Der im § 528 ZPO gebrauchte Ausdruck "Revisionsrekurs" umfaßt jeden Rekurs gegen eine Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, wenn dieses funktionell als Rekursgericht tätig war, also auch den Rekurs gegen einen Beschluß, mit dem das Rekursgericht einen an dieses selbst gerichteten Rekurs zurückwies. (T1) Beisatz: Dieser ist in allen Fällen des § 528 Abs 2 ZPO jedenfalls unzulässig. (T2)
- 8 Ob 529/94
Entscheidungstext OGH 10.11.1994 8 Ob 529/94
Auch; nur T1; Beis wie T2
- 2 Ob 519/95
Entscheidungstext OGH 06.04.1995 2 Ob 519/95
Auch; nur T1
- 8 Ob 525/94
Entscheidungstext OGH 24.05.1995 8 Ob 525/94
Auch; nur T1
- 3 Ob 2322/96h
Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 2322/96h
nur: Der im § 528 ZPO gebrauchte Ausdruck "Revisionsrekurs" umfaßt jeden Rekurs gegen eine Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz. (T3)
- 3 Ob 50/04f
Entscheidungstext OGH 25.03.2004 3 Ob 50/04f
nur T3
- 4 Ob 137/18b
Entscheidungstext OGH 17.07.2018 4 Ob 137/18b
Auch
- 1 Ob 168/18i
Entscheidungstext OGH 17.10.2018 1 Ob 168/18i
nur T3; Beisatz: Ein solcher Rekurs muss daher eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs. 1 ZPO aufzeigen. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0044444
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2019
Dokumentnummer
JJR_19930427_OGH0002_0050OB00031_9300000_002