Rechtssatz RS0045357
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045357
Geschäftszahl
2Ob54/58; 6Ob222/61; 3Ob504/60; 6Ob304/69; 5Ob304/71; 3Ob519/76; 1Ob727/79
Entscheidungsdatum
30.03.1976
Rechtssatz
Im Sinne der neueren Lehre (vgl Bydlinski, Devisenvorschriften und Internationales Privatrecht, JBl 1956,380 ff) ist ein durch das ausländische Devisenrecht begründetes Zahlungsverbot vom österreichischen Gerichte zwar dann zu beachten, wenn die mit der Leistung verbundene Wertverschiebung - wenigstens auch - im Gebiet des Verbotsstaates vor sich gehen müßte. Wenn es sich aber lediglich um einen auf einem inländischen Sperrkonto liegenden Vermögenswert handelt, dann kommt nach dem für das anzuwendende Devisenrecht maßgeblichen Sachstatut lediglich österreichisches Devisenrecht zur Anwendung. In diesem Falle kann dem Klagebegehren des inländischen Gläubigers auch nicht die Einwendung tatsächlicher Unmöglichkeit der Leistung mit Erfolg entgegengesetzt werden.Im Sinne der neueren Lehre vergleiche Bydlinski, Devisenvorschriften und Internationales Privatrecht, JBl 1956,380 ff) ist ein durch das ausländische Devisenrecht begründetes Zahlungsverbot vom österreichischen Gerichte zwar dann zu beachten, wenn die mit der Leistung verbundene Wertverschiebung - wenigstens auch - im Gebiet des Verbotsstaates vor sich gehen müßte. Wenn es sich aber lediglich um einen auf einem inländischen Sperrkonto liegenden Vermögenswert handelt, dann kommt nach dem für das anzuwendende Devisenrecht maßgeblichen Sachstatut lediglich österreichisches Devisenrecht zur Anwendung. In diesem Falle kann dem Klagebegehren des inländischen Gläubigers auch nicht die Einwendung tatsächlicher Unmöglichkeit der Leistung mit Erfolg entgegengesetzt werden.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 54/58
Entscheidungstext OGH 02.07.1958 2 Ob 54/58
Veröff: JBl 1959,73 = ÖBA 1960,305
- 3 Ob 504/60
Entscheidungstext OGH 07.06.1961 3 Ob 504/60
- 6 Ob 222/61
Entscheidungstext OGH 07.06.1961 6 Ob 222/61
- 6 Ob 304/69
Entscheidungstext OGH 25.02.1970 6 Ob 304/69
- 1 Ob 727/79
Entscheidungstext OGH 28.11.1970 1 Ob 727/79
Auch
- 5 Ob 304/71
Entscheidungstext OGH 08.02.1972 5 Ob 304/71
Ähnlich; Beisatz: Ungarisches Moratorium (T1)
- 3 Ob 519/76
Entscheidungstext OGH 30.03.1976 3 Ob 519/76
Veröff: ZfRV 1977,230 mit Glosse von Hoyer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0045357
Dokumentnummer
JJR_19580702_OGH0002_0020OB00054_5800000_001