Rechtssatz RS0045825
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045825
Entscheidungsdatum
21.11.2018
Rechtssatz
Mit der Bewilligung der Exekution nach § 353 EO und der Ermächtigung, die vertretbare Handlung durch befugte Gewerbsmänner auf Kosten der Titelschuldner vornehmen zu lassen, erwirkt der betreibende Gläubiger zugleich auch die Berechtigung, um die Erteilung allenfalls erforderlicher verwaltungsbehördlicher Genehmigungen anzusuchen (so schon RZ 1993,33 mit weiteren Nachweisen).Mit der Bewilligung der Exekution nach Paragraph 353, EO und der Ermächtigung, die vertretbare Handlung durch befugte Gewerbsmänner auf Kosten der Titelschuldner vornehmen zu lassen, erwirkt der betreibende Gläubiger zugleich auch die Berechtigung, um die Erteilung allenfalls erforderlicher verwaltungsbehördlicher Genehmigungen anzusuchen (so schon RZ 1993,33 mit weiteren Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0045825
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2019
Dokumentnummer
JJR_19950510_OGH0002_0030OB00193_9400000_001