Rechtssatz RS0046132
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046132
Entscheidungsdatum
06.10.1993
Rechtssatz
Bejaht die Mehrheit der Richterschaft eines Gerichtes ihre Befangenheit gegenüber einem im Verfahren involvierten Kollegen, ist es angezeigt, die Befangenheit auch jener weniger Richter des Gerichtes, die sich für nicht befangen erklärten zu bejahen, da bei der Beurteilung der Fairness eines Verfahrens auch der äußere Anschein von Bedeutung ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0046132
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2017
Dokumentnummer
JJR_19931006_OGH0002_0070OB00574_9300000_001