Rechtssatz RS0046498
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046498
Entscheidungsdatum
28.11.1991
Rechtssatz
Nach den ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers kann es nicht zweifelhaft sein, daß bei Angabe eines Streitwertes einer Klage auf Räumung einer Wohnung wegen titelloser Benützung von unter fünfzehntausend Schilling jedenfalls eine offensichtliche Unterbewertung vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0046498
Dokumentnummer
JJR_19911128_OGH0002_0070OB00629_9100000_001