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Rechtssatz RS0046656

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0046656

Geschäftszahl

4Ob153/89; 4Ob32/90

Entscheidungsdatum

13.03.1990

Norm

JN §83c
NahversG §3a

Rechtssatz

Verweist der Kläger auf einen Wettbewerbsverstoß in einer bestimmten Filiale, kann darin nicht die Einschränkung seines Unterlassungsbegehrens auf diese Filiale gesehen werden; maßgebend ist die materielle Rechtslage. Aus der Ankündigung, eine Ware in einer bestimmten Filiale zum oder unter dem Einstandspreis abzugeben, ist aber in aller Regel zu schließen, daß der Ankündigende geneigt sein wird, derartige Wettbewerbsverstöße auch in seinem übrigen Unternehmensbereich zu begehen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 153/89
    Entscheidungstext OGH 10.10.1989 4 Ob 153/89
    Veröff: ÖBl 1990,87
  • 4 Ob 32/90
    Entscheidungstext OGH 13.03.1990 4 Ob 32/90
    Vgl; Beisatz: Hier: Preisniveau auf Seiten der Beklagten. (T1) Veröff: WBl 1990,245

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0046656

Dokumentnummer

JJR_19891010_OGH0002_0040OB00153_8900000_001