Rechtssatz RS0046891
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046891
Entscheidungsdatum
14.12.1999
Rechtssatz
Auch ein Geschäftsanteil an einer inländischen GmbH ist "Vermögen" im Sinne des § 99 Abs 1 JN, weil dem Gesellschafter darüber insofern Verfügungsmacht eingeräumt ist, als die Geschäftsanteile gemäß § 76 Abs 1 und 3 GmbHG - wenn auch nur in der Form eines Notariatsaktes; § 76 Abs 1 GmbHG - übertragbar und - ohne solches Formerfordernis - verpfändbar sind.Auch ein Geschäftsanteil an einer inländischen GmbH ist "Vermögen" im Sinne des Paragraph 99, Absatz eins, JN, weil dem Gesellschafter darüber insofern Verfügungsmacht eingeräumt ist, als die Geschäftsanteile gemäß Paragraph 76, Absatz eins und 3 GmbHG - wenn auch nur in der Form eines Notariatsaktes; Paragraph 76, Absatz eins, GmbHG - übertragbar und - ohne solches Formerfordernis - verpfändbar sind.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 550/92
Entscheidungstext OGH 24.11.1992 4 Ob 550/92
- 4 Nd 507/96
Entscheidungstext OGH 25.06.1996 4 Nd 507/96
Vgl auch; Beisatz: Geschäftsanteile an einer inländischen GesellschaftmbH machen eine Verwaltungstätigkeit im Inland notwendig; das gilt im besonderen Maß für den Alleingesellschafter eines Unternehmens. (T1)
- 10 Ob 187/99v
Entscheidungstext OGH 14.12.1999 10 Ob 187/99v
nur: Auch ein Geschäftsanteil an einer inländischen GmbH ist "Vermögen" im Sinne des § 99 Abs 1 JN. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0046891
Dokumentnummer
JJR_19921124_OGH0002_0040OB00550_9200000_004