Rechtssatz RS0047318
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047318
Entscheidungsdatum
08.08.2024
Rechtssatz
§ 97 ABGB idF BGBl 1975/412 ist auf den Schutz des Wohnbedürfnisses des einen Ehegatten vor nachteiligen Maßnahmen des verfügungsberechtigten anderen Ehegatten gerichtet, wobei es keinen Unterschied machen kann, ob der andere Ehegatte Eigentümer, Wohnungseigentümer, Mitglied einer Genossenschaft oder Mieter ist; doch ist durch die Änderung des § 91 ABGB und die durch das Bundesgesetz über die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe geschaffene Rechtslage eine Räumungsklage nicht schlechthin ausgeschlossen.Paragraph 97, ABGB in der Fassung BGBl 1975/412 ist auf den Schutz des Wohnbedürfnisses des einen Ehegatten vor nachteiligen Maßnahmen des verfügungsberechtigten anderen Ehegatten gerichtet, wobei es keinen Unterschied machen kann, ob der andere Ehegatte Eigentümer, Wohnungseigentümer, Mitglied einer Genossenschaft oder Mieter ist; doch ist durch die Änderung des Paragraph 91, ABGB und die durch das Bundesgesetz über die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe geschaffene Rechtslage eine Räumungsklage nicht schlechthin ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 523/76
Entscheidungstext OGH 26.05.1976 8 Ob 523/76
Veröff: EvBl 1977/1 S 13
- 8 Ob 559/78
Entscheidungstext OGH 27.09.1978 8 Ob 559/78
nur: § 97 ABGB idF BGBl 1975/412 ist auf den Schutz des Wohnbedürfnisses des einen Ehegatten vor nachteiligen Maßnahmen des verfügungsberechtigten anderen Ehegatten gerichtet, wobei es keinen Unterschied machen kann, ob der andere Ehegatte Eigentümer, Wohnungseigentümer, Mitglied einer Genossenschaft oder Mieter ist. (T1)
- 7 Ob 760/80
Entscheidungstext OGH 19.03.1981 7 Ob 760/80
nur T1; Veröff: SZ 54/37 = EvBl 1981/181 S 515 = JBl 1983,89 = MietSlg 33003 (10)
- 6 Ob 40/18b
Entscheidungstext OGH 28.03.2018 6 Ob 40/18b
Auch; nur T1
- 8 Ob 44/19g
Entscheidungstext OGH 18.05.2020 8 Ob 44/19g
- 7 Ob 159/20p
Entscheidungstext OGH 02.11.2020 7 Ob 159/20p
Vgl
- 5 Ob 101/24z
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 08.08.2024 5 Ob 101/24z
vgl; nur: Der Anspruch nach § 97 ABGB ist auf den Schutz des Wohnbedürfnisses des einen Ehegatten vor nachteiligen Maßnahmen des verfügungsberechtigten anderen Ehegatten gerichtet. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0047318
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2024
Dokumentnummer
JJR_19760526_OGH0002_0080OB00523_7600000_002