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Entscheidung 6 Ob 40/18b×

Entscheidung 6 Ob 40/18b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005961 Rechtssatz 27.05.1987Zivilrecht
Der wohnungsbedürftige Ehegatte hat nach § 97 ABGB gegen den anderen, soweit dieser über "die Wohnung verfügungsberechtigt" ist, nicht bloß einen Anspruch auf Unterlassung und bei schuldhafter Pflichtverletzung auf Schadenersatz, sondern auch einen Leistung …
RS0009462 Rechtssatz 04.10.1983Zivilrecht
Das familienrechtliche Mitbenützungsrecht das der Ehefrau zusteht, gibt ihr zwar das Recht, darin ihr geltende Besuche zu empfangen; dieses Recht findet aber daran seine Grenze, daß diese Besuche die häusliche Ordnung nicht stören dürfen. Die Ehefrau kann d …
RS0009534 Rechtssatz 06.10.1980Zivilrecht
Die Unterlassungspflichten und Beistandspflichten nach § 97 ABGB sind als Ausnormung der spezifischen Beistandspflicht des verfügungsberechtigten Ehegatten zu sehen, das qualifizierte Interesse des anderen an der Wohung so zu wahren, wie ein verständiger un …
RS0009549 Rechtssatz 15.12.1982Zivilrecht
Der verfügungsberechtigte Ehegatte hat alles zu unterlassen, was den Bestandgeber berechtigt, das der Benützung zu Grunde liegende Rechtsverhältnis aufzukündigen oder mit sofortiger Wirkung zu beenden.
RS0009553 Rechtssatz 18.04.1989Zivilrecht
Der dem wohnbedürftigten Ehegatten gegen den verfügungsberechtigten Ehegatten gemäß § 97 ABGB zustehende Anspruch ist im Dritten gegenüber wie jede andere Verletzung eines durch Besitz verstärkte und erkennbaren Forderungsrechtes bei dolosem Zusammenwirken …
RS0009580 Rechtssatz 12.07.1977Zivilrecht
Der Zweck des § 97 ABGB nF besteht darin, den einen Ehegatten in seinem Anliegen auf Sicherung seines Wohnbedürfnisses vor Willkürakten des anderen zu schützen. Hiebei soll der Aufgabe von Mietrechten, Rechtsverzichten und bewusst nachteiligem Verkauf von E …
RS0015114 Rechtssatz 31.05.1994Zivilrecht
Schlechtgläubigkeit des Dritten liegt aber nicht erst bei arglistigem Zusammenwirken mit dem über die Wohnung verfügenden Ehegatten vor, sondern schon dann, wenn der Dritte Kenntnis vom dringenden Wohnbedürfnis des auf die Wohnung angewiesenen anderen Ehega …
RS0047318 Rechtssatz 26.05.1976Zivilrecht
§ 97 ABGB idF BGBl 1975/412 ist auf den Schutz des Wohnbedürfnisses des einen Ehegatten vor nachteiligen Maßnahmen des verfügungsberechtigten anderen Ehegatten gerichtet, wobei es keinen Unterschied machen kann, ob der andere Ehegatte Eigentümer, Wohnungsei …
RS0047372 Rechtssatz 22.10.1986Zivilrecht
Der Anspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten gemäß § 97 ABGB ist auf die Dauer der Ehe beschränkt. Mit deren Auflösung sind jedoch die auf dem Eheband beruhenden wechselseitigen Verpflichtungen beendet. Ist darüber hinaus der wohnungsbedürftige Ehegatte u …
RS0111673 Rechtssatz 23.02.1999Zivilrecht
Der wohnungsbedürftige Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten gemäß § 97 ABGB auch Anspruch auf positives Handeln wie etwa auf Erhebung von Einwendungen gegen eine Aufkündigung, auf Zahlung des Mietzinses und allenfalls auch auf Wiederherstellung, auf Gew …
RS0119483 Rechtssatz 20.10.2004Zivilrecht
Der Anspruch nach § 97 ABGB ist ein Anspruch auf Erhaltung der Wohnmöglichkeit des wohnungsbedürftigen Ehegatten gegen den anderen Ehegatten, der den wohnungsbedürftigen Ehegatten vor einer Räumungsklage schützen soll. Der verfügungsberechtigte Ehegatte dar …
RS0129912 Rechtssatz 16.12.2014Zivilrecht
Streitigkeiten über einen Anspruch nach § 97 ABGB sind auch dann als nicht rein vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis anzusehen, wenn das Leistungsbegehren auf Geld lautet. Ein Versäumungsurteil ist daher nicht zulässig.