Rechtssatz RS0047348
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047348
Entscheidungsdatum
31.08.1994
Rechtssatz
Bei einer als Maßnahme der Unterstützung der Erziehung (§ 27 JWG) gewährten Internatsunterbringung des Minderjährigen während der Schulwoche werden die Voraussetzungen des § 2 Abs 2 UVG für die Vorschußgewährung nicht berührt. Die dem Minderjährigen während dieser Zeit gewährte kostenlose Verpflegung mindert jedoch seinen Unterhaltsanspruch im Sinne des § 140 Abs 3 ABGB.Bei einer als Maßnahme der Unterstützung der Erziehung (Paragraph 27, JWG) gewährten Internatsunterbringung des Minderjährigen während der Schulwoche werden die Voraussetzungen des Paragraph 2, Absatz 2, UVG für die Vorschußgewährung nicht berührt. Die dem Minderjährigen während dieser Zeit gewährte kostenlose Verpflegung mindert jedoch seinen Unterhaltsanspruch im Sinne des Paragraph 140, Absatz 3, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047348
Dokumentnummer
JJR_19940831_OGH0002_0070OB00591_9400000_001