Rechtssatz RS0047512
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047512
Entscheidungsdatum
21.12.1995
Rechtssatz
Keine Berücksichtigung von Darlehensrückzahlungsverpflichtungen aus seinerzeitigen Darlehensaufnahmen zur Finanzierung eines Familienheimes, wenn es bereits mehrere Jahre nach Scheidung der Ehe (und Auszug der in die alleinige Obsorge der Mutter gewiesenen Kinder) in der ausschließlichen Disposition des Unterhaltspflichtigen gelegen ist, das nur noch von ihm allein benützte Eigenheim zu vermieten oder zu veräußern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047512
Dokumentnummer
JJR_19930826_OGH0002_0060OB00599_9300000_001