Rechtssatz RS0047584
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047584
Entscheidungsdatum
21.04.1998
Rechtssatz
Ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium kann der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit hinausschieben. Unter den Lebensverhältnissen der Eltern muß ihre gesamte persönliche Lebenssituation auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Schulausbildung und Berufsausbildung, ihrer beruflichen und sozialen Stellung und insbesondere ihres laufenden Einkommens und ihrer Vermögenslage und dergleichen Umstände verstanden werden.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 634/91
Entscheidungstext OGH 12.12.1991 8 Ob 634/91
Veröff: EvBl 1992/73 S 332 = ÖA 1992,56
- 7 Ob 640/92
Entscheidungstext OGH 21.12.1992 7 Ob 640/92
nur: Ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium kann der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit hinausschieben. (T1)
- 1 Ob 524/93
Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 524/93
Auch; nur: Unter den Lebensverhältnissen der Eltern muß ihre gesamte persönliche Lebenssituation auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Herkunft, ihrer Schulausbildung und Berufsausbildung, ihrer beruflichen und sozialen Stellung und insbesondere ihres laufenden Einkommens und ihrer Vermögenslage und dergleichen Umstände verstanden werden. (T2)
- 4 Ob 108/98f
Entscheidungstext OGH 21.04.1998 4 Ob 108/98f
Vgl auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047584
Dokumentnummer
JJR_19911212_OGH0002_0080OB00634_9100000_004