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Rechtssatz RS0047584

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0047584

Entscheidungsdatum

21.04.1998

Rechtssatz

Ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium kann der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit hinausschieben. Unter den Lebensverhältnissen der Eltern muß ihre gesamte persönliche Lebenssituation auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Schulausbildung und Berufsausbildung, ihrer beruflichen und sozialen Stellung und insbesondere ihres laufenden Einkommens und ihrer Vermögenslage und dergleichen Umstände verstanden werden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 634/91
    Entscheidungstext OGH 12.12.1991 8 Ob 634/91
    Veröff: EvBl 1992/73 S 332 = ÖA 1992,56
  • 7 Ob 640/92
    Entscheidungstext OGH 21.12.1992 7 Ob 640/92
    nur: Ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium kann der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit hinausschieben. (T1)
  • 1 Ob 524/93
    Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 524/93
    Auch; nur: Unter den Lebensverhältnissen der Eltern muß ihre gesamte persönliche Lebenssituation auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Herkunft, ihrer Schulausbildung und Berufsausbildung, ihrer beruflichen und sozialen Stellung und insbesondere ihres laufenden Einkommens und ihrer Vermögenslage und dergleichen Umstände verstanden werden. (T2)
  • 4 Ob 108/98f
    Entscheidungstext OGH 21.04.1998 4 Ob 108/98f
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047584

Dokumentnummer

JJR_19911212_OGH0002_0080OB00634_9100000_004