Rechtssatz RS0048187
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048187
Entscheidungsdatum
25.06.2020
Rechtssatz
Im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß kann die Mutter ihr Kind nicht vertreten; es muß ein Kollisionskurator für das Kind bestellt werden. Eine ohne Mitwirkung eines Kollisionskurators zustandegekommenes Urteil ist mit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 5 ZPO behaftet.Im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß kann die Mutter ihr Kind nicht vertreten; es muß ein Kollisionskurator für das Kind bestellt werden. Eine ohne Mitwirkung eines Kollisionskurators zustandegekommenes Urteil ist mit dem Nichtigkeitsgrund des Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer 5, ZPO behaftet.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 702/79
Entscheidungstext OGH 29.08.1979 6 Ob 702/79
Veröff: EvBl 1980/43 S 156
- 3 Ob 639/80
Entscheidungstext OGH 26.11.1980 3 Ob 639/80
nur: Im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß kann die Mutter ihr Kind nicht vertreten; es muß ein Kollisionskurator für das Kind bestellt werden. (T1)
- 3 Ob 522/81
Entscheidungstext OGH 06.05.1981 3 Ob 522/81
Beisatz: Wird der Vertretungsmangel durch eines Kollisionskurators und nachträgliche Genehmigung der Prozeßführung durch diesen geheilt, führt dies zum Wegfall des Nichtigkeitsgrundes. (T2)
- 6 Ob 511/90
Entscheidungstext OGH 22.02.1990 6 Ob 511/90
Beisatz: Hier: Prozeß auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses. (T3)
- 8 Ob 646/90
Entscheidungstext OGH 31.01.1991 8 Ob 646/90
- 10 ObS 5/95
Entscheidungstext OGH 31.01.1995 10 ObS 5/95
Auch; nur: Eine ohne Mitwirkung eines Kollisionskurators zustandegekommenes Urteil ist mit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 5 ZPO behaftet. (T4) Veröff: SZ 68/111
- 10 ObS 2168/96p
Entscheidungstext OGH 30.07.1996 10 ObS 2168/96p
Auch; nur T4; Beis wie T2; Beisatz: Interessenkollision zwischen einem minderjährigen Unterhaltsberechtigten und dessen Unterhaltspflichtigen in einem Verfahren wegen Ausgleichszulage. (T5)
- 7 Ob 354/98d
Entscheidungstext OGH 09.02.1999 7 Ob 354/98d
nur T4; Beisatz: Nichts zu ändern an der Ungültigkeit beziehungsweise Nichtigkeit vermag die pflegschaftsbehördliche Genehmigung des Geschäfts, weil diese die fehlende Gültigkeitsvoraussetzung nicht ersetzt. (T6)
- 1 Ob 31/02v
Entscheidungstext OGH 26.02.2002 1 Ob 31/02v
nur T1
- 4 Ob 72/18v
Entscheidungstext OGH 23.10.2018 4 Ob 72/18v
Auch; nur T1; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Vaterschaftsfeststellungsverfahren. (T7)
- 6 Ob 7/20b
Entscheidungstext OGH 25.06.2020 6 Ob 7/20b
nur T1; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Zur Vertretung des Kindes durch die Mutter im Unterhaltsverfahren, in dem die Inzidentanerkennung ausländischer Abstammungsentscheidungen zu beurteilen ist. (T8)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0048187
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2020
Dokumentnummer
JJR_19790829_OGH0002_0060OB00702_7900000_001