Rechtssatz RS0048840
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048840
Entscheidungsdatum
26.08.1993
Rechtssatz
Auch die Auflösung oder Nichtigerklärung einer Ehe zwischen einem leiblichen Elternteil und einem Wahlelternteil ist dem Aufhebungsgrund des § 184 a Abs 1 Z 3 ABGB zu unterstellen.Auch die Auflösung oder Nichtigerklärung einer Ehe zwischen einem leiblichen Elternteil und einem Wahlelternteil ist dem Aufhebungsgrund des Paragraph 184, a Absatz eins, Ziffer 3, ABGB zu unterstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0048840
Dokumentnummer
JJR_19930826_OGH0002_0060OB00571_9300000_001