Rechtssatz RS0049984
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049984
Entscheidungsdatum
08.10.1984
Rechtssatz
Hauptziel des LMG ist der notwendige Schutz des Konsumenten vor gesundheitlicher Gefährdung und vor Irreführung. Diesem Zweck dient insbesondere die Überwachung des Verkehrs mit den durch das LMG erfaßten Waren durch Aufsichtsorgane. Soweit solche für den Bund handelnde Organe hoheitliche Verfügungen treffen, dienen die Grenzen der sie dazu ermächtigenden Normen des LMG aber auch dem Schutz der Rechtssphäre dessen, der Lebensmittel in Verkehrs bringt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0049984
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2018
Dokumentnummer
JJR_19841008_OGH0002_0010OB00022_8400000_002