Rechtssatz RS0052106
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052106
Geschäftszahl
11Os75/77; 13Os58/78; 11Os91/80
Entscheidungsdatum
10.09.1980
Norm
AußHG §17
StGB §29
StRAG ArtI Abs1
Rechtssatz
Das Zusammenrechnungsprinzip des § 29 StGB, daß gemäß dem Art I Abs 1 StRAG BGBl 1974/222, im allgemeinen auch auf strafrechtliche Nebengesetze und - da eine Spezialbestimmung im AußHG fehlt - auch in diesem Bereich anwendbar ist, erlaubt nicht auch die Zusammenrechnung von Wertbeträgen oder Schadensbeträgen in jenen Fällen, in denen einzelne dieser an sich selbständigen Delikte der Beurteilung durch die Verwaltungsbehörden, andere dagegen jener durch die Gerichte unterliegen. Die Zusammenfassungsnorm ist keine Qualifikation, sondern eine Strafvorschrift für den Bereich gleichartiger Realkonkurrenz wert - und Schadensqualifizierender Delikte.Das Zusammenrechnungsprinzip des Paragraph 29, StGB, daß gemäß dem Artikel römisch eins, Absatz eins, StRAG BGBl 1974/222, im allgemeinen auch auf strafrechtliche Nebengesetze und - da eine Spezialbestimmung im AußHG fehlt - auch in diesem Bereich anwendbar ist, erlaubt nicht auch die Zusammenrechnung von Wertbeträgen oder Schadensbeträgen in jenen Fällen, in denen einzelne dieser an sich selbständigen Delikte der Beurteilung durch die Verwaltungsbehörden, andere dagegen jener durch die Gerichte unterliegen. Die Zusammenfassungsnorm ist keine Qualifikation, sondern eine Strafvorschrift für den Bereich gleichartiger Realkonkurrenz wert - und Schadensqualifizierender Delikte.
Entscheidungstexte
- 11 Os 75/77
Entscheidungstext OGH 13.12.1977 11 Os 75/77
Veröff: JBl 1978,218 = EvBl 1978/93 S 270
- 13 Os 58/78
Entscheidungstext OGH 28.11.1978 13 Os 58/78
- 11 Os 91/80
Entscheidungstext OGH 10.09.1980 11 Os 91/80
nur: Die Zusammenfassungsnorm ist keine Qualifikation, sondern eine Strafvorschrift für den Bereich gleichartiger Realkonkurrenz wert - und Schadensqualifizierender Delikte. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0052106
Dokumentnummer
JJR_19771213_OGH0002_0110OS00075_7700000_001