Rechtssatz RS0052496
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052496
Entscheidungsdatum
21.10.2003
Rechtssatz
Veräußerungsbeschränkungen bilden kein Eintragungshindernis für das Baurecht, sofern ein Zuwiderhandeln des Baurechtsinhabers nicht die Rechtsfolge einer Auflösung des Vertragsverhältnisses - sei es automatisch oder im Wege der Kündigung - auslöst.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 50/93
Entscheidungstext OGH 15.06.1993 5 Ob 50/93
Veröff: SZ 66/73
- 5 Ob 205/98b
Entscheidungstext OGH 29.09.1998 5 Ob 205/98b
Vgl auch; Beisatz: Vertragliche Veräußerungsbeschränkungen sind nur insoweit mit dem Baurecht unvereinbar, als der Versuch unternommen würde, ein Zuwiderhandeln gegen das Veräußerungsverbot mit dem Erlöschen des Baurechts zu sanktionieren. (T1)
- 5 Ob 152/03v
Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 152/03v
Vgl auch; Beis ähnlich wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0052496
Dokumentnummer
JJR_19930615_OGH0002_0050OB00050_9300000_002