Rechtssatz RS0052953
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052953
Geschäftszahl
1Ob546/95 (1Ob551/95)
Entscheidungsdatum
25.04.1995
Rechtssatz
Auf Grund der Feststellung, daß sich in einer Wohnung "große Mengen Altpapier befinden" (AS 67) und daß der Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr festgestellt habe, daß die Papierlagerung die Brandgefahr erhöhe und eine allfällige Brandbekämpfung wesentlich erschwere, erscheint die Aufhebung eines Bestandvertrages gemäß § 1118 ABGB nicht berechtigt.Auf Grund der Feststellung, daß sich in einer Wohnung "große Mengen Altpapier befinden" (AS 67) und daß der Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr festgestellt habe, daß die Papierlagerung die Brandgefahr erhöhe und eine allfällige Brandbekämpfung wesentlich erschwere, erscheint die Aufhebung eines Bestandvertrages gemäß Paragraph 1118, ABGB nicht berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052953
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19950425_OGH0002_0010OB00546_9500000_003