Rechtssatz RS0053947
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053947
Entscheidungsdatum
28.09.1989
Rechtssatz
Die Erteilung einer Vollmacht zwischen deutschen Staatsbürgern in Deutschland unter ausdrücklicher Erlassung der Beschränkungen des § 181 BGB (also unter Bezugnahme auf ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland lasse nur den Schluß zu, daß alle mit der Erteilung der Vollmacht gegenüber Dritten begründeten Wirkungen im Sinne des damit zum Ausdruck gebrachten Willens des Geschäftsherrn nach deutschem Recht beurteilt werden sollen.Die Erteilung einer Vollmacht zwischen deutschen Staatsbürgern in Deutschland unter ausdrücklicher Erlassung der Beschränkungen des Paragraph 181, BGB (also unter Bezugnahme auf ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland lasse nur den Schluß zu, daß alle mit der Erteilung der Vollmacht gegenüber Dritten begründeten Wirkungen im Sinne des damit zum Ausdruck gebrachten Willens des Geschäftsherrn nach deutschem Recht beurteilt werden sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0053947
Dokumentnummer
JJR_19890928_OGH0002_0080OB00048_8900000_001