- 2 Bkd 2/92
Entscheidungstext OGH 28.06.1993 2 Bkd 2/92
- 4 Bkd 1/95
Entscheidungstext OGH 04.12.1995 4 Bkd 1/95
Vgl auch; nur: Der Rechtsanwalt hat die Vertretung nach § 9 RAO dem Gesetz gemäß zu führen und daher Klientenaufträge nur insoweit zu befolgen, als sie dem Gesetz nicht widerstreiten. (T1)
- 6 Bkd 6/98
Entscheidungstext OGH 14.12.1998 6 Bkd 6/98
Vgl auch; nur: Einen Rechtsanwalt unnötig in den Streit zu ziehen und leichtfertig und ohne hinreichenden Grund gegen einen Rechtsanwalt den Vorwurf strafbaren Verhaltens zu erheben, widerstreitet dem Gesetz. (T2)
- 11 Bkd 2/99
Entscheidungstext OGH 24.01.2000 11 Bkd 2/99
Auch; Beisatz: Die Ankündigung, er werde seinem Mandanten empfehlen, bei Gericht Privatanklage gegen den Gegenvertreter zu erheben, falls dessen Ausführungen nicht binnen 14 Tagen ab Datum dieses Schreibens zurückgenommen würden, überschreitet bei weitem die Grenze eines unumwundenen Vorbringens gemäß § 9 RAO, zumal auch diese Gesetzesstelle die Grenze des Vorbringens im eigenen Gewissen und den geltenden Gesetzen eindeutig zieht. Es kann nicht angehen, den Gegenvertreter mit persönlicher gerichtlicher Inanspruchnahme oder strafgerichtlicher Verfolgung zu bedrohen, wenn der Anwalt eine vom gegnerischen Mandanten aufgestellte Behauptung zurückweisen möchte. (T3)
- 1 Bkd 1/00
Entscheidungstext OGH 11.09.2000 1 Bkd 1/00
Auch; Beisatz: Ein von einem Rechtsanwalt gegen einen Berufskollegen auf (hier jedenfalls subjektiv) nicht tragfähiger Grundlage vorschnell erhobener Vorwurf strafbaren Verhaltens ist weder mit dem Hinweis auf das allgemeine Anzeigerecht nach § 86 StPO noch damit zu rechtfertigen, dass der Rechtsanwalt zur Wahrung der Interessen seiner Partei verpflichtet ist. (T4)
- 4 Bkd 2/05
Entscheidungstext OGH 24.10.2005 4 Bkd 2/05
Auch
- 15 Bkd 2/05
Entscheidungstext OGH 08.05.2006 15 Bkd 2/05
Vgl auch; Beisatz: Der Rechtsanwalt muss sich bei der Rechtsverfolgung unter allen Umständen im Rahmen des Gesetzes bewegen. Die Mitwirkung an einer Selbsthilfeaktion des Klienten ist unzulässig und durch § 9 RAO nicht gedeckt. (T5)
- 14 Bkd 4/05
Entscheidungstext OGH 08.05.2006 14 Bkd 4/05
Vgl auch; Beisatz: Die Drohung mit unberechtigter Erstattung einer Strafanzeige und die Erstattung einer Strafanzeige selbst ist nur dann nicht disziplinär, wenn der Rechtsanwalt nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes zur Überzeugung gelangt, dass der durchzusetzende Anspruch gerechtfertigt und das Verhalten des Gegners strafgesetzwidrig ist. (T6)
- 3 Bkd 5/06
Entscheidungstext OGH 27.08.2007 3 Bkd 5/06
Auch; Beisatz: Gemäß § 9 Abs 1 RAO ist der Rechtsanwalt befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen. Allerdings darf er nach § 18 RL-BA den Rechtsanwalt einer anderen Partei weder unnötig in den Streit ziehen noch persönlich angreifen. (T7)
Beisatz: Bei schriftlichen Ausführungen ist grundsätzlich auf den Empfängerhorizont abzustellen, also darauf, wie die schriftliche Mitteilung objektiv zu verstehen ist und wie sie daher auch vom Empfänger verstanden werden konnte. (T8)
- 5 Bkd 1/07
Entscheidungstext OGH 27.08.2007 5 Bkd 1/07
Auch; Beisatz: Der Rechtsanwalt ist berechtigt und damit auch verpflichtet, Arglist des Gegners geltend zu machen, soferne dies sachlich gerechtfertigt ist. Dies hebt die Grenzen des § 9 Abs 1 RAO nicht auf; der Rechtsanwalt hat bei einem solchen Vorwurf, welcher in den strafrechtlichen Bereich gehen kann, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob sein Vorgehen durch den Auftrag, das Gesetz und sein Gewissen gedeckt ist. (T9)
Beisatz: § 18 RL-BA konkretisiert einen Aspekt des anwaltlichen Verhaltens, nämlich gegenüber dem Rechtsanwalt einer anderen Partei. Wie diese Bestimmung zeigt, ist es nicht ausgeschlossen, den Gegenanwalt in den Streit zu ziehen oder persönlich anzugreifen, es darf aber nicht unnötig geschehen. (T10)
- 7 Bkd 1/11
Entscheidungstext OGH 21.11.2011 7 Bkd 1/11
Vgl auch; Beis wie T7
- 6 Bkd 1/12
Entscheidungstext OGH 07.05.2012 6 Bkd 1/12
Auch; Beis wie T10
- 14 Bkd 5/12
Entscheidungstext OGH 20.11.2012 14 Bkd 5/12
Vgl auch
- 10 Bkd 4/12
Entscheidungstext OGH 10.12.2012 10 Bkd 4/12
Vgl auch; Beis wie T5
- 9 Bkd 7/12
Entscheidungstext OGH 25.02.2013 9 Bkd 7/12
Vgl auch
- 28 Os 4/16x
Entscheidungstext OGH 18.05.2017 28 Os 4/16x
Vgl auch
- 27 Ds 2/19d
Entscheidungstext OGH 30.01.2020 27 Ds 2/19d
Vgl
- 23 Ds 4/19v
Entscheidungstext OGH 08.06.2020 23 Ds 4/19v
Vgl
- 24 Ds 1/21p
Entscheidungstext OGH 18.10.2021 24 Ds 1/21p
Vgl
- 27 Ds 1/21k
Entscheidungstext OGH 17.03.2022 27 Ds 1/21k
Vgl; Beis wie T6
- 26 Ds 10/21a
Entscheidungstext OGH 06.12.2022 26 Ds 10/21a
Vgl; Beis wie T4
- 21 Ds 15/22a
Entscheidungstext OGH 28.09.2023 21 Ds 15/22a
vgl; Beisatz wie T9
- 21 Ds 3/25s
Entscheidungstext OGH 05.08.2025 21 Ds 3/25s
vgl