Rechtssatz RS0057680
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0057680
Entscheidungsdatum
13.02.1986
Rechtssatz
Bei der Ehewohnung handelt es sich um jenen Bereich, in dem der Haushalt geführt wird, in den sich die Familienmitglieder nach Ausübung ihres Berufes oder nach dem Schulbesuch zurückziehen, der ihrer Privatsphäre im Gegensatz zur beruflichen oder schulischen Sphäre zuzuordnen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0057680
Dokumentnummer
JJR_19851218_OGH0002_0080OB00569_8500000_003