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Rechtssatz RS0058025

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0058025

Geschäftszahl

10ObS283/90

Entscheidungsdatum

04.12.1990

Rechtssatz

Das nach Paragraph 130, Absatz 2, Litera a, GSVG in Verbindung mit Paragraph 131, Absatz eins, Litera d, GSVG für den Anspruch auf Alterspension bei langer Versicherungsdauer entscheidende Erlöschen der Gewerbeberechtigung und damit das Nichtbestehen einer Pflichtversicherung muß am Stichtag auch für Pensionswerber gefordert werden, die eine Konzession nach dem EisbG 1957 innehaben. Dies gilt auch bei Veräußerung der Eisenbahn wenn die Konzessionserteilung an den Erwerber vom Handeln und Verhalten anderer Behörden abhängt, weil diese Behörden im Sinne des Legalitätsprinzips zum gesetzlichen Handeln in angemessener Frist verpflichtet sind. Die Genehmigung der Veräußerung (Paragraph 26, Absatz 3, EisbG 1957) liegt nämlich nicht im freien Ermessen der Behörde, sondern ist zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 283/90
    Entscheidungstext OGH 04.12.1990 10 ObS 283/90
    Veröff: SSV-NF 4/154

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0058025

Dokumentnummer

JJR_19901204_OGH0002_010OBS00283_9000000_002