Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0059832×

Rechtssatz RS0059832

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0059832

Geschäftszahl

3Ob622/78; 8Ob517/81; 8Ob82/83; 1Ob55/06d; 6Ob139/15g

Entscheidungsdatum

31.07.2015

Rechtssatz

Die Geschäftsführung kann einem Geschäftsführer nicht ganz genommen werden. Sie kann auch nicht so weit reduziert werden, dass der Geschäftsführer mit Vertretung ohne Geschäftsführung, sohin mit Vollmacht ohne Auftrag, dasteht. Eine Vereinbarung, durch die ein Geschäftsführer von jeder Mitwirkung an der Geschäftsführung ausgeschlossen würde, ist unwirksam.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 622/78
    Entscheidungstext OGH 11.07.1979 3 Ob 622/78
    Veröff: SZ 52/116 = EvBl 1980/4 S 14 = JBl 1980,38
  • 8 Ob 517/81
    Entscheidungstext OGH 09.07.1981 8 Ob 517/81
    Veröff: GesRZ 1982,56
  • 8 Ob 82/83
    Entscheidungstext OGH 06.10.1983 8 Ob 82/83
    Veröff: HS XIV/XV/19
  • 1 Ob 55/06d
    Entscheidungstext OGH 16.05.2006 1 Ob 55/06d
    Beisatz: Eine Vereinbarung, wonach sich der die Geschicke der GmbH tatsächlich lenkende „faktische Geschäftsführer" verpflichtet, den „pro forma"-Geschäftsführer im Innenverhältnis im Fall seiner Inanspruchnahme vollkommen schad- und klaglos zu halten und haftungsfrei zu stellen, wird als zulässig angesehen. (T1)
  • 6 Ob 139/15g
    Entscheidungstext OGH 31.07.2015 6 Ob 139/15g
    Auch; Beisatz: Auch ein – allenfalls die bloße Eigenschaft als „Strohmann“ indizierendes – auffallend geringes Entgelt entbindet den Geschäftsführer nicht von seinen gesellschaftsrechtlichen Pflichten. (T2)
    Beisatz: Eine angebliche interne Aufgabenverteilung zwischen dem Geschäftsführer und einem als faktischer Geschäftsführer agierenden Dritten entbindet den Geschäftsführer nicht von seiner Verantwortung. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0059832

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2015

Dokumentnummer

JJR_19790711_OGH0002_0030OB00622_7800000_003