Rechtssatz RS0061278
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061278
Entscheidungsdatum
13.07.1994
Rechtssatz
Hat der Handelsmäkler, der ausnahmsweise nicht nur Geschäfte vermittelte, sondern behauptete, kraft Bevollmächtigung zum Abschluß des Kommissionsgeschäftes im Namen eines anonym bleibenden Auftraggebers ermächtigt zu sein, ohne eine solche Vollmacht im Namen seines anonymen Auftraggebers Kommissionsgeschäfte abgeschlossen, treten bei seinem Auftraggeber keine Rechtswirkungen ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0061278
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2026
Dokumentnummer
JJR_19940713_OGH0002_0030OB00550_9400000_003