Rechtssatz RS0061801
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061801
Entscheidungsdatum
22.05.2001
Rechtssatz
Der Begriff "wiederkehrende Leistungen" wird im ASGG nicht näher erläutert. Er findet sich im § 58 Abs 1 JN wieder. Ähnlich wie bei den im § 58 Abs 1 JN genannten anderen wiederkehrenden Leistungen geht es auch bei der Gewährung der Pflege in einer öffentlichen Krankenanstalt gemäß § 89 Abs 1 BSVG um das (behauptete) Recht (des Versicherten) auf den Bezug von wiederkehrenden Leistungen, nämlich die (vom Versicherungsträger bereitzustellende) Sachleistung der Pflege in der allgemeinen Gebührenklasse einer öffentlichen Krankenanstalt. Ein Anspruch auf Gewährung der Anstaltspflege ist somit als Anspruch auf eine laufende Leistung anzusehen. Das daraus abgeleitete Begehren auf Übernahme von Pflegekosten hiefür ist daher ebenfalls eines auf "wiederkehrende Leistungen".Der Begriff "wiederkehrende Leistungen" wird im ASGG nicht näher erläutert. Er findet sich im Paragraph 58, Absatz eins, JN wieder. Ähnlich wie bei den im Paragraph 58, Absatz eins, JN genannten anderen wiederkehrenden Leistungen geht es auch bei der Gewährung der Pflege in einer öffentlichen Krankenanstalt gemäß Paragraph 89, Absatz eins, BSVG um das (behauptete) Recht (des Versicherten) auf den Bezug von wiederkehrenden Leistungen, nämlich die (vom Versicherungsträger bereitzustellende) Sachleistung der Pflege in der allgemeinen Gebührenklasse einer öffentlichen Krankenanstalt. Ein Anspruch auf Gewährung der Anstaltspflege ist somit als Anspruch auf eine laufende Leistung anzusehen. Das daraus abgeleitete Begehren auf Übernahme von Pflegekosten hiefür ist daher ebenfalls eines auf "wiederkehrende Leistungen".
Entscheidungstexte
- 10 ObS 151/95
Entscheidungstext OGH 20.07.1995 10 ObS 151/95
- 10 ObS 2304/96p
Entscheidungstext OGH 26.11.1996 10 ObS 2304/96p
nur: Das daraus abgeleitete Begehren auf Übernahme von Pflegekosten hiefür ist daher ebenfalls eines auf "wiederkehrende Leistungen". (T1)
- 10 ObS 2317/96z
Entscheidungstext OGH 26.11.1996 10 ObS 2317/96z
nur T1; Beisatz: Das Klagebegehren auf Übernahme der Pflegekosten der allgemeinen Gebührenklasse einer öffentlichen Krankenanstalt ist ein solches auf wiederkehrende Leistungen. (T2)
- 10 ObS 315/00x
Entscheidungstext OGH 22.05.2001 10 ObS 315/00x
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Kostenübernahme für Hauskrankenpflege. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0061801
Dokumentnummer
JJR_19950720_OGH0002_010OBS00151_9500000_001