Rechtssatz RS0062350
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062350
Entscheidungsdatum
16.09.1985
Rechtssatz
Der Entgeltsanspruch für Geschäftsbesorgungen und Dienstleistungen eines Kaufmannes im Sinne des § 354 HGB ist nicht auf die Erfüllung einer Vertragspflicht oder die Abwicklung eines bestehenden Rechtsverhältnisses beschränkt, sondern umfaßt auch die auftragslose Geschäftsführung.Der Entgeltsanspruch für Geschäftsbesorgungen und Dienstleistungen eines Kaufmannes im Sinne des Paragraph 354, HGB ist nicht auf die Erfüllung einer Vertragspflicht oder die Abwicklung eines bestehenden Rechtsverhältnisses beschränkt, sondern umfaßt auch die auftragslose Geschäftsführung.
Schlagworte
SW: Arbeitsleistung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0062350
Dokumentnummer
JJR_19770705_OGH0002_0050OB00602_7700000_002