Rechtssatz RS0062480
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062480
Entscheidungsdatum
25.06.2025
Norm
HVertrG 1993 §12
HVG §2 Abs1
HVG §10
HVG §28
Rechtssatz
Auch der Geschäftsherr hat sich des Vertrauens des Handelsvertreters würdig zu erweisen und unbeschadet seiner wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit auf dessen schutzwürdige Interessen gebührende Rücksicht zu nehmen; der Handelsvertreter ist allerdings verpflichtet, die Interessen des Geschäftsherrn seinen eigenen Interessen voranzustellen.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 801/77
Entscheidungstext OGH 09.02.1978 6 Ob 801/77
Veröff: SZ 51/14
- 8 ObA 231/95
Entscheidungstext OGH 18.08.1995 8 ObA 231/95
nur: Der Handelsvertreter ist allerdings verpflichtet, die Interessen des Geschäftsherrn seinen eigenen Interessen voranzustellen. (T1) Beisatz: § 48 ASGG (T2)
- 5 Ob 32/09f
Entscheidungstext OGH 24.03.2009 5 Ob 32/09f
Vgl; Beisatz: Nur willkürliche, ohne sachlich vertretbare Gründe oder überhaupt in der Absicht, den Handelsvertreter zu schädigen, getroffene unternehmerische Entscheidungen können eine Entschädigungspflicht nach § 12 HVG 1993 auslösen. (T3); Beisatz: Dem Unternehmer stehen Reorganisationsmaßnahmen zu, doch muss er den Handelsvertretervertrag bis zum Ablauf der Vertragszeit erfüllen. (T4)
- 9 ObA 59/24b
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.06.2025 9 ObA 59/24b
Beisatz wie T3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0062480
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025
Dokumentnummer
JJR_19780209_OGH0002_0060OB00801_7700000_002